ABWICKLUNGSREGELUNG: Fensterbau Helber GmbH

1. Auftragsgrundlage
Auftragsgrundlage sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
An unsere Angebote halten wir uns für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Datum des Angebots gebunden.

2. Hinweis zur Gewährleistung
Bei der Demontage von Bauteilen / der Neumontage kann es zu Beschädigungen an der Bausubstanz kommen. In den Fällen, in denen wir es nicht vorhersehen konnten, übernehmen wir hierfür keine Haftung, es sei denn es lägen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für Elektrokabel, deren Verlauf uns nicht mitgeteilt wurde und für schadhafte Innen- und Außenputze.
Wenn Sie selbst (oder von Ihnen beauftragte Handwerker) nachträglich Veränderungen an den von uns erbrachten Werksleistungen vornehmen, könnte dies Auswirkungen auf die von uns geschuldete Gewährleistung haben. Wie empfehlen deshalb uns vor der Ausführung solcher Arbeiten anzusprechen. Wir können im konkreten Einzelfall dann sicherlich eine einvernehmliche Regelung finden.

Alle beweglichen Teile müssen durch den Auftraggeber bzw. durch den Benutzer regelmäßig gewartet werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für einen Wartungsvertrag.